Die Preise für ein Hörgerät bewegen sich abhängig von Hersteller, Modell und technischen Spezifikationen zwischen 2000 und 7500 Franken. Grundsätzlich wiederspiegeln die Preise den Funktionsumfang: Teurere Hörgeräte können also tatsächlich mehr als günstigere Hörgeräte. Die Frage ist aber immer, ob man tatsächlich alle Funktionen braucht, die ein teures Modell hat.
Wenn Sie im Internet nach Hörgeräten suchen, finden Sie tatsächlich auch extrem günstige Angebote für einige hundert Franken. Wir können Ihnen natürlich nicht verbieten, ein solches zu bestellen. Wir können Ihnen aber versichern, dass Sie damit nicht zufrieden sein werden. Die Technologie, die in solchen Billiggeräten steckt, ist schlicht und einfach nicht ausreichend, um Ihr Hörvermögen spürbar zu verbessen. Sparen Sie sich dieses Geld, es lohnt sich wirklich nicht.
Ganz im Gegenteil. Wir müssen uns als unabhängiges Hörcenter nicht verstecken mit unseren Preisen und scheuen keinen Preisvergleich. Wir wissen nämlich: Falls wir einmal ein paar Franken teurer sind als die Konkurrenz von den grossen Filialisten, hat das einen guten Grund: Weil wir jeden Kunden individuell beraten, bestellen wir die Hörgeräte in kleineren Mengen. Anders formuliert: Falls die Konkurrenz günstiger ist, erhalten Sie dort dafür vielleicht nicht das Gerät, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Die Sozialversicherungen beteiligen sich zum Teil an den Kosten Ihres neuen Hörsystems. Welche Beiträge Sie von der AHV, der IV, der SUVA oder der Militärversicherung erhalten und welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen, schauen wir gerne individuell mit Ihnen an. Kommen Sie dazu am besten bei uns vorbei; vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Zuerst müssen Sie sich bei der IV/AHV-Stelle anmelden. Danach werden Sie von einem Ohrenarzt zur Erstexpertise aufgeboten. Durch einen Hörtest werden Ihre audiologischen Kriterien erfasst und ausgewertet. Bei einer Indikation für ein Hörsystem können Sie die Schlussabrechnung mit einem entsprechenden Formular an die IV/AHV-Stelle einsenden und erhalten danach den Pauschalbetrag vergütet. Bei den dazu nötigen Formalitäten sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Nach Ablauf von 6 Jahren (AHV: 5 Jahre) sind Sie als Versicherter erneut zum Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen berechtigt. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare.
Mehrkosten, die durch die Wahl eines technisch hochstehenderen und deshalb teureren Produktes entstehen, als die Versicherung zahlt, gehen zu Lasten des Kunden.
HörCenter Dietikon
Bahnhofstrasse 12
8953 Dietikon
Tel. 043 322 55 66
info(at)hoercenter.ch
MWSt-Nr. CHE-110.047.825
GLN-Nr. 7601003299373